Die TIN-Rechtshilfe bietet Unterstützung und Beratung für trans*„Trans*“ ist ein Überbegrif für alle Menschen, die sich nicht oder nur teilweise mit dem Geschlecht identifzieren, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde. Dazu gehören z.B. Personen, die sich als transgender, transgeschlechtlich, transsexuell oder transident verorten. Auch viele nicht-binäre Personen können sich mit dem Begriff „trans*“ identifzieren., inter*Als inter* oder intergeschlechtlich werden Personen bezeichnet, die mit Körpern geboren wurden, die nicht bzw. nur teilweise den medizinischen Normen von „männlichen“ oder „weiblichen“ Körpern entsprechen. Inter* Personen können sich wie alle Menschen als „männlich“, „weiblich“, „trans*“, „nicht-binär“ oder auch ausschließlich als „inter*“ identifizieren. und nicht-binäre„Nicht-binär“ ist ein Überbegriff, der Menschen beschreibt, die sich jenseits, außerhalb oder zwischen den angenommenen binären Geschlechtern (weiblich und männlich) verorten. Manche nicht-binäre Personen verstehen sich auch als trans*, andere wiederum als ausschließlich nicht-binär. (TIN) Personen, deren Rechte verletzt wurden. Sie will mit ihrer Arbeit gesellschaftliche Strukturen der TIN-Unterdrückung kritisieren und verändern.
Die TIN-Rechtshilfe bemüht sich um eine intersektionale Arbeitsweise. Das heißt, sie versucht, die jeweils individuell unterschiedlichen Bedarfe an Unterstützung der hilfesuchenden TIN-Personen zu erfüllen.
Stadt/Region: bundesweit
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